GEG Nichtwohngebäude – Auswirkungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) für Hallenbetreiber

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Deutschland legt die energetischen Anforderungen an Gebäude fest und dient der Umsetzung von EU-Richtlinien zur Energieeffizienz im Baubereich. Das GEG wurde im Jahr 2020 verabschiedet und trat am 1. November 2020 in Kraft.

  • Energetische Anforderungen: Das GEG legt energetische Anforderungen an Nichtwohngebäude fest, um den Energieverbrauch zu reduzieren und den CO2-Ausstoß zu verringern. Diese Anforderungen betreffen Aspekte wie den Primärenergiebedarf und den Transmissionswärmeverlust.
  • Nachweisverfahren: Für den Nachweis der Einhaltung der energetischen Anforderungen können verschiedene Verfahren angewendet werden, wie z.B. der Nachweis nach DIN V 18599 oder der vereinfachte Nachweis nach DIN V 18599-10.
  • Mindestanforderungen an die Gebäudehülle: Das GEG legt Mindestanforderungen an die Gebäudehülle fest, einschließlich der Wärmedurchgangskoeffizienten von Bauteilen wie Wänden, Decken und Fenstern.
  • Anlagentechnische Mindestanforderungen: Auch für die Gebäudetechnik, wie z.B. Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen, gelten Mindestanforderungen hinsichtlich ihrer Effizienz und ihres Energieverbrauchs.
  • Verpflichtende energetische Inspektionen: Das GEG sieht vor, dass Nichtwohngebäude regelmäßig energetisch inspiziert werden müssen. Dies dient der Überprüfung der Effizienz der gebäudetechnischen Anlagen und der Identifizierung von Optimierungspotenzialen.


Besondere Anforderungen für Hallenbetreiber

Für Hallenbetreiber können zusätzlich zu den allgemeinen Anforderungen für Nichtwohngebäude spezifische Anforderungen gelten, die sich aus der Nutzung und Größe der Halle ergeben. Diese könnten umfassen:

  • Belüftung und Lüftungssysteme: Aufgrund der oft großen Raumvolumina in Hallen sind effiziente Belüftungs- und Lüftungssysteme entscheidend, um ein angenehmes Raumklima zu gewährleisten und Energieverluste zu minimieren.
  • Nachweisverfahren: Für den Nachweis der Einhaltung der energetischen Anforderungen können verschiedene Verfahren angewendet werden, wie z.B. der Nachweis nach DIN V 18599 oder der vereinfachte Nachweis nach DIN V 18599-10.
  • Wärmedämmung: Besonders bei großen Hallen kann eine effektive Wärmedämmung einen erheblichen Einfluss auf den Energieverbrauch haben. Dies betrifft sowohl die Gebäudehülle als auch mögliche Trennwände oder Zwischendecken.
  • Nutzung erneuerbarer Energien: Hallenbetreiber können von den Vorteilen erneuerbarer Energien profitieren, z.B. durch die Installation von Solaranlagen auf dem Dach der Halle oder die Nutzung von Geothermie für Heiz- und Kühlsysteme.

Diese Anforderungen können je nach Größe, Nutzung und Standort der Halle variieren. Es ist wichtig, dass Hallenbetreiber sich mit den spezifischen Anforderungen des GEG vertraut machen und gegebenenfalls Fachleute konsultieren, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen und Energieeinsparpotenziale optimal zu nutzen.


Individuelle Fachberatung zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) für Hallenbetreiber

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